Zollrechtliche Regelungen im Luftverkehr;
Vereinfachungen bei der Zollanmeldung für Luftfahrzeuge

Laut einem Schreiben des Hauptzollamts Itzehoe ist es nicht mehr nötig einen Zollflugplatz anzufliegen, wenn man z.B. von Flensburg aus nach Norwegen oder in die Schweiz möchte.

Details finden sie hier:

Vereinfachungen bei der Zollanmeldung für Beförderungsmittel