Herzlich Willkommen in EDXF Flensburg Schäferhaus
Hier finden Sie alles, was Sie für einen Flug zu uns und einen schönen Aufenthalt benötigen.
Sollten Sie etwas vermissen, würden wir uns über einen Hinweis freuen.
Guten Flug!
Ihre FFB GmbH
Allgemeines zum Flugbetrieb
In dem Zulassungsbescheid vom 03.06.1969 hat der Minister für Wirtschaft und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein der FFB GmbH die Anlegung und den Betrieb eines Landeplatzes des allgemeinen Verkehrs (Verkehrslandeplatz) und eines Segelfluggeländes genehmigt.
Folgende Arten von Luftfahrzeugen dürfen den Verkehrslandeplatz Schäferhaus benutzen:
- Flugzeuge
- Drehflügler
- Motorsegler
- Segelflugzeuge
- Ultraleicht-Flugzeuge
- Landungen von Fallschirmspringern.
Der Verkehrslandeplatz Schäferhaus kann nur nach Sichtflugregeln (VFR - Visual Flight Rules; mind. 1500 m Bodensicht, mind. 500 ft Wolkenuntergrenze) angeflogen werden;
eine Kontrollzone sowie die dafür notwendigen technischen Voraussetzung für einen Instrumentenanflug sind nicht vorhanden und auch nicht vorgesehen.
Betriebszeiten
Die Betriebszeit ist ganzjährig von 9.00 Uhr Ortszeit bis Sonnenuntergang plus 30 Minuten, maximal jedoch bis 20.00 Uhr, festgelegt.
Zum Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm sind seit 1989 in der Zeit vom 15.03. bis 30.09. eines jeden Jahres zwischen 13.00 Uhr und 15.00 Uhr Ortszeit Starts nur zum Zwecke der Durchführung von Streckenflügen zulässig.
Der Verkehrslandeplatz Schäferhaus ist als PPR-Platz (PPR -prior permission required) definiert, d. h. nach vorheriger Anmeldung können Flugzeuge auch außerhalb der genannten Betriebszeiten starten und landen.
Diese Möglichkeit bietet besonders dem gewerblichen Verkehr eine hohe Flexibilität und ist auch für Rettungsflüge von großer Bedeutung.