Ziel und Zweck des Verkehrslandeplatzes Schäferhaus
In der Genehmigung des Ministeriums für Wirtschaft und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein vom 03.06.1969 wird der Zweck des Verkehrslandeplatzes folgendermaßen definiert:
"Der Flugplatz dient dem allgemeinen Verkehr, der Ausübung des Luftsports und der Ausbildung von Flugzeugführern und Segelflugzeugführern."
Der Verkehrslandeplatz Flensburg-Schäferhaus ist für den gesamten Landesteil Schleswig eine wichtige Infrastruktureinrichtung, deren vorrangige Bedeutung in der teilweisen Kompensierung der geographischen Randlage zu den Wirtschaftszentren liegt.
Damit eng verbunden ist der Aspekt der Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit der Region als Wirtschaftsstandort.
Mit der Globalisierung der Märkte und auch im Hinblick auf den sich stetig weiter entwickelnden EU-Binnenmarkt ist ein stärkerer Wettbewerb unter den Wirtschaftsstandorten zu verzeichnen.
Die Verkehrsanbindung und damit die Erreichbarkeit der Region hat sich zu einem wichtigen Standortfaktor entwickelt.
Allgemeine Luftfahrt
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